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» Kircheneintritt und Gemeindewechsel |
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Es gibt Menschen, die gehörten einmal zur Kirche; sie wurden getauft und konfirmiert. Aber irgendwann verloren sie den Kontakt und traten aus. Vielleicht lag es an einem neuen Lebensabschnitt, oder sie hatten sich über den Pastor geärgert oder fanden das, was die Kirche bot, uninteressant. Manche wollten vielleicht auch nur die Kirchensteuer sparen.
Jahre später überdenkt man diesen Entschluss vielleicht. Statistisch gesehen passiert das bei jedem sechsten Ausgetretenen. Man stellt fest: Da fehlt etwas im Leben. Oder es gibt einen Anlass: eine anstehende Taufe z. B., vor der man von den Eltern des Kindes gefragt wird, ob man die Patenschaft übernehmen möchte. Klar - aber ohne Kirchenmitgliedschaft geht das nicht. Was also tun?
Sind Sie irgendwann einmal aus der Kirche ausgetreten und denken nun über Wiedereintritt nach? Oder gehören Sie bislang einer anderen christlichen Kirche oder Religionsgemeinschaft an bzw. waren Sie noch niemals Kirchenmitglied und fragen sich, ob Sie sich der evangelisch-lutherischen Kirche anschließen sollten? - Der Schritt in die Kirche ist unbürokratisch. Ihr Anliegen findet ein offenes Ohr!
Sprechen Sie „kostenlos und unverbindlich" mit einem unserer Pastoren!
Sie können sich auch gern telefonisch an das Wiedereintrittstelefon für den Kirchenkreis Stade wenden. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft. Kontakt:
Anja Krebs / Linda Diekmeier Tel. 04141-408780 E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Übrigens: Die öffentliche Bekanntgabe einer Aufnahme oder Wiederaufnahme (z. B. im Gottesdienst oder im Gemeindebrief) ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen möglich.
Wenn Sie schon Mitglied der ev.-luth. Kirche sind, aber lieber einer anderen Gemeinde angehören wollen als bisher, so ist auch das unkompliziert möglich.
Wenn Sie zukünftig zur Kirchengemeinde St. Cosmae-Nicolai gehören möchten, reicht es aus, wenn Sie diesen Wunsch unserem Gemeindebüro mitteilen (am besten schriftlich). Eine ausführliche Begründung ist dafür nicht notwendig. Nachdem der Kirchenvorstand bzw. der Verwaltungsausschuss des Kirchenvorstands unserer Gemeinde der Aufnahme zugestimmt hat, teilt die Pfarramtsekretretärin, Frau Böcker, der abgebenden Kirchengemeinde die Umpfarrung mit. Sofern es von dort zu keiner Reaktion kommt, ist damit das kirchenrechtlich erforderliche "Benehmen mit dem Kirchenvorstand der abgebenden Gemeinde" hergestellt. Weitere Auskünfte erhalten Sie gern in unserem Gemeindebüro.
Wenn Sie aus Stade kommen, aber gar nicht genau wissen, zu welcher evangelisch-lutherischen Gemeinde Sie aufgrund Ihres Wohnsitzes gehören, klicken Sie hier auf eine Übersicht des Gesamtverbands der Stader evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden. An der unterschiedlichen farblichen Darstellung erkennen Sie, welche Stadtteile welcher Kirchengemeinde zugeordnet sind; zugleich finden Sie die entsprechenden Kontaktadressen der Gemeinden.
Vieles Wissenswerte rund um die Evangelisch-Lutherische Kirche und das Thema "Kircheneintritt" finden Sie unter folgenden Links:
evangelisch.de/kompass/wegweiser-kirche evangelisch.info
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